Prof. Dr. Angela Schwenk

Zitate aus:
Spätens mit 30 Juniorprofessor
Regierung will Assistentenstellen abschaffen. Gleiche Besoldung ist an Universitäten und Fachhochschulen. Länder legen Leistungskriterien fest.
(Titel der Printausgabe)

Bärbel Schubert im Tagesspiegel vom 14.04.01.

»... Erstmals ist für Professoren an Universitäten und Fachhochschulen grundsätzlich die gleiche Besoldung vorgesehen. Neben den Juniorprofessoren (W1) gibt es nur noch zwei Besoldungsstufen für das Grundgehalt. Normale Professoren bekommen ein Grundgehalt von ungefähr 7000 Mark im Monat. Für das höhere Professorenamt, wie jetzt etwa Lehrstuhlinhaber, sind dies rund 8500 Mark. Dazu kommen Zulagen, zu denen "jeder Professor Zugang" hat, heißt es in dem Entwurf. "Nur in Ausnahmefällen ist damit zu rechnen, dass Professoren lediglich das Grundgehalt beziehen werden". Als Durchschnitt wird ein Gehalt von 9000 Mark (W2) und rund 11 600 Mark (W3) vorgegeben. Die bisherigen Gehaltssteigerungen in Altersstufen wird es nicht mehr geben.

Den Ländern bleibt es aber überlassen, die Leistungskriterien zu bestimmen und auch, wer die Entscheidung über die Zahlung von Zulagen letztlich fällt. Das kann der Präsident oder Rektor einer Hochschule sein, aber auch der Dekan (Leiter) eines Fachbereichs. ...«


Letzte Änderung am: 17.04.01