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Berufungsverfahren und Mitwirkung der Frauenbeauftragten

  • Das Plenum der Frauenbeauftragten der TFH Berlin ist laut Gleichstellungsgesetz des Landes Berlin, Berliner Hochschulgesetz und Frauenförderrichtlinien der TFH an Berufungsverfahren zu beteiligen.
  • Dafür gelten folgende Gesetze, Grundsätze und Verfahrensregelungen:

 

Weitere Hinweise