TFH-Berlin FACHBEREICH II - Fachgebiet Mathematik

Fachgebiet Mathematik : ÜPrO II MA

Übergangsregelungen zur Prüfungsordnung
für den
Studiengang Mathematik des Fachbereichs II
der Technischen Fachhochschule Berlin
(ÜPrO II MA)


Vom 21. 7. 1998

In Ausfüllung von § 1 Abs. 2 der Prüfungsordnung für den Studiengang Mathematik des Fachbereichs II der Technischen Fachhochschule Berlin in der Fassung vom 21.7.1998 erläßt der Fachbereichsrat des Fachbereichs II die nachstehenden Übergangsregelungen zur Prüfungsordnung: * )


 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Übergangsregelungen gelten für Studierende, die ihr Studium im Studiengang Mathematik an der Technischen Fachhochschule Berlin vor dem Inkrafttreten der Prüfungsordnung vom 21.7.1998 begonnen haben, die sich also im zweiten oder einem höheren Fachsemester befinden.

(2) Sie gilt ferner für Studierende, die aufgrund einer Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen gemäß § 24 RPO II zeitlich so in den Studienablauf eingegliedert werden, daß ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Satz 1 entspricht.

§ 2 Übergangsreglungen

(1) Die Bestimmungen sind so angelegt, daß nach Inkrafttreten der Prüfungsordnung Prüfungen nach der PrO II MA ohne Übergangszeit durchgeführt werden.

(2) Es entfällt das Gesamtprädikat auf dem Diplom-Vorprüfungszeugnis.

(3) Ergebnisse von Leistungsnachweisen sowie Fachnoten, die vor Inkrafttreten dieser Bestimmungen nach der bisherigen Prüfungsordnung ermittelt wurden, werden unverändert, bzw. als Beurteilung für das Äquivalenzfach gemäß Anlage 1 der ÜStO II MA übernommen. Dabei werden die Fachnoten "4,3" in Fachnoten "4,0" geändert.

(4) Wurden in den Studienfächern des bisher gültigen Studienplans keine ausreichenden Leistungsnachweise erbracht, so ist die Wiederholungsprüfung in dem jeweils äquivalenten Fach des neuen Studienplans durchzuführen.

§ 3 Geltung der Rahmenprüfungsordnung

Die Bestimmungen der Rahmenprüfungsordnung (RPO II) vom 16.01.1997 (A.M. 5/97) sind in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieser Regelungen.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Übergangsregelung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der TFH Berlin in Kraft.


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Letzte Änderung : 08.11.99 von Stephan Schier