Übergangsregelungen
zur Studienordnung
für den
Studiengang Mathematik des
Fachbereichs II
der Technischen Fachhochschule
Berlin
(ÜStO II MA)
Vom 21. 7. 1998
In Ausfüllung von § 1 Abs. 2 der
Studienordnung für den Studiengang Mathematik des Fachbereichs II der Technischen Fachhochschule
Berlin in der Fassung vom 21.7.1998 erläßt der Fachbereichsrat
des Fachbereichs II die nachstehenden Übergangsregelungen zur
Studienordnung:
(1) Diese Übergangsregelungen gelten für Studierende, die ihr Studium im Studiengang Mathematik an der Technischen Fachhochschule Berlin vor dem Inkrafttreten der Studienordnung Mathematik des Fachbereichs II vom 21.7.1998 begonnen haben, die sich also im zweiten oder einem höheren Fachsemester befinden.
(2) Sie gilt ferner für Studierende, die aufgrund einer Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen gemäß § 24 RPO II zeitlich so in ein Studienplansemester eingeordnet werden, daß ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Satz 1 entspricht.
(1) Die Regelungen sind so angelegt, daß ein Wechsel des Studienplans ohne Übergangszeit möglich ist. § 27, Abs. 3, RPO II bleibt davon unberührt.
(2) Für die Überleitung von Studienleistungen, die nach dem bisherigen Studienplan erzielt wurden, gelten die Äquivalenzlisten der Anlage 1 zur ÜStO II MA, worin für jedes neue Fach des neuen Studienplanes das äquivalente Studienfach des bisher gültigen Studienplanes festgelegt ist.
(3) Der Dekan kann in Einzelfällen Regelungen treffen, die von denen der Anlage1 zur ÜStO II MA abweichen.
Die Bestimmungen der Rahmenstudienordnung (RStO II) vom 28.11.1996 (A.M. 6/97) sind in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieser Übergangsregelungen.
Diese Übergangsregelungen treten am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der TFH Berlin in Kraft.
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Letzte Änderung : 08.11.99 von Stephan Schier