Allgemeine Informationen |
Die Praxisphase trägt wesentlich zu einer praxisorientierten Ausbildung
an der Beuth Hochschule bei. Ein Semester lang (19 Wochen)
sollen die Studierenden, die bereits vier Semester studieren, ihre Kenntnisse in der Praxis erweitern und überprüfen,
die tatsächlichen Produktionsabläufe kennenlernen und neue Ausbildungsinhalte in die
betriebliche Anwendung einbringen.
Die Studierenden der Druck- und Medientechnik haben bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung
in der Branche hinter sich, oder sie haben nach dem Abitur ein Vorpraktikum absolviert.
Die ersten vier Semester wurden erfolgreich abgeschlossen,mit Inhalten wie Grundlagen der Drucktechnik
und Weiterverarbeitung, der digitalen Druckvorstufe und Bildbearbeitung, Grundlagen der graphischen
Gestaltung, Betriebswirtschaftslehre und Öko-Audit.
Darüberhinaus konnten weitere Inhalte vertieft werden, vor allem fachspezifische Gebiete, d.h. Drucktechnik, Wirtschaft und Neue Medien. Der Student (die Studentin) in der Praxisphase bringt also sowohl umfassende Kenntnisse als auch praktische Erfahrung mit.
Der Arbeitsplatz im Betrieb soll vor allem Arbeitsinhalte umfassen, die der Tätigkeit eines Bachelors
entsprechen. Natürlich können neben diesen ingenieurmäßigen Aufgaben auch andere Teilaufgaben
wahrgenommen werden. Der Student sollte einer Gruppe mit festem
Aufgabenbereich angehören, in die er sein bisheriges Wissen angemessen einbringen kann.
Selbstverständlich sollte es sein, daß der Student eine Erläuterung über die Einordnung seines
jeweiligen Arbeitsbereichs in den gesamten Betriebsablauf erhält.
Anleitung
Während ihrer Tätigkeit sollen die Studierenden von zwei Seiten begleitet werden:
von Seiten des Betriebes,der die Anleitung im Rahmen der täglichen Arbeit übernimmt,
aber auch weiterhin von der Beuth Hochschule. So soll ein betreuender Hochschullehrer
den Studenten an seinem Arbeitsplatz besuchen und sich ein Bild von der Tätigkeit machen.
Dadurch wird auch der Kontakt der Ausbildungsstätte mit dem Betrieb gestärkt,
können Anregungen aus der Praxis aufgenommen und vor Ort etwaige Probleme diskutiert werden.
Daneben besucht der Studierende während der Praxisphase weiterhin eine Lehrveranstaltungen
an der Hochschule (immer Freitags früh): Die Lehrveranstaltung „Medienwirtschaft in der Praxis“
direkt der Weiterverarbeitung der aufgenommenen Kenntnisse und Erfahrungen dient. Der Erfahrungsaustausch
der Studierenden fördert die umfassende Erweiterung praktischer Kenntnisse und ist damit auch für den einzelnen
Betrieb nützlich. Natürlich sind die Studierenden während ihrer Tätigkeit vertrauensvoll an den Betrieb gebunden,
betriebliche Internas unterliegen diesem Vertrauensschutz.
Vertragliche Regelungen während der Praxisphase
Die Beuth Hochschule hat eine Ordnung für das praktische Studiensemester erlassen, die bei Bedarf erhältlich ist.
Dort ist unter anderem ein Muster-Vertrag zu finden, der zwischen der Hochschule, dem Studierenden und
dem Betrieb geschlossen wird. Es wird kein Arbeits- sondern ein Ausbildungsvertrag begründet,
damit vereinfacht sich die Verwaltung und Betreuung der Studierenden für den Betrieb:
| Arbeitszeit | Dauer der Tätigkeit 19 Wochen, Ingenieur 20 Wochen (zusammenhängend), Beginn mit der Vorlesungszeit (i.d.R. 1. Oktober), Ausnahmen (plus/minus vier Wochen bzw. 1 Monat) sind möglich. Arbeitstage Montag bis Donnerstag nach betrieblicher Regelung, Freitags findet die begleitende Lehrveranstaltung in der Hochschule statt (Sonderregelungen, falls sich der Betrieb nicht in oder nahe bei Berlin befindet, s.u.). | ||||||
| Urlaub, Freistellung, Krankheit | Ein Urlaubsanspruch entsteht nicht. Eine kurzzeitige Freistellung aus persönlichen Gründen kann der Betrieb gewähren. Bei Krankheit hat ab dem dritten Tag ein Attest vorzuliegen; bei längerer Krankheit muß die Fehlzeit nachgearbeitet werden, sonst kann ein erfolgreicher Abschluß des Praktischen Studiensemesters gefährdet sein. | ||||||
| Versicherungen | Der Student bleibt während der Ausbildung auch rechtlich Student und als solcher krankenversichert (in der studentischen KV), unfallversichert, und sozialversicherungsfrei. Das Haftpflichtrisiko am Praxisplatz regelt der Betrieb durch eine allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung | ||||||
|
Entgelt, Steuer |
Dem Studierenden sollte ein angemessenes Entgelt gezahlt werden. Für die Abführung von Steuern ist der Student selbst verantwortlich. |
||||||
|
Ausbildungsplan |
Die zu bearbeitenden Tätigkeitsinhalte werden in einem Ausbildungsplan als Anlage zum Ausbildungsvertrag festgehalten. Der Betrieb benennt einen fachlich kompetenten Ansprechpartner, die Hochschule eine betreuende Lehrkraft, die auch durch Betriebsbesuche die Betreuung am Arbeitsplatz wahrnimmt. |
||||||
|
Praxisbericht, Zeugnis: |
Weiterhin verpflichtet sich der Betrieb, den vom Studenten zu erstellenden Praxisbericht regelmäßig zu überprüfen, sowie ein Zeugnis über Dauer, Inhalt und Erfolg der Ausbildung zu erstellen. |
||||||
Weitere Tätigkeit der Studenten
Nach dem erfolgreichen Einsatz in der Praxisphase fertigt der Studierende die Abschlussarbeit an. Meist sind dafür weitere Kontakte zu den Betrieben sinnvoll: Zum Teil werden praxisorientierte Projektaufgabe auch in der Abschlussarbeit bearbeitet, die vorzugsweise reale Aufgabenstellungen im Betrieb sein sollten. So kann der Betrieb bei Interesse beider Seiten weiter mit dem Studierenden in Kontakt bleiben und vielleicht nach dem erfolgreichen Abschluß einen qualifizierten Mitarbeiter einstellen.
Ansprechpartner
Prof. Dr. Helmut Peschke
Beuth Hochschule für Technik Berlin • Luxemburger Straße 10 • 13353 Berlin
Tel.: 45 04-23 67 • Fax: 45 04-21 13 • Email: peschke@Beuth-Hochschule.de
Informationen für Studenten |
Einmal pro Semester werden Info-Veranstaltungen zu allen Fragen der Praxisphase
angeboten, bitte beachten Sie die Aushänge (Vortrag 2008).
Die Studierenden suchen sich ihre Ausbildungstelle selbst. Die Beuth Hochschule stellt Informationen zu bisherigen
Ausbildungsbetrieben zur Verfügung:
Weitere Infos können beim Beauftragten für die Praxisphase erfragt werden.
Zur Vertragsunterzeichnung in der Beuth Hochschule sind einzureichen:
| Arbeitsvertrag | Mustervertrag, beidseitig ausgedruckt, 3 Exemplare, mit den Unterschriften des Betriebs und des Studenten/der Studentin. | ||||
| Ausbildungsplan | Frei formulierter Text, Schreiben des Betriebes zu den Aufgaben des jeweiligen Studenten/-in. Umfang 1/2 bis 1 Seite. Wird Bestandteil des Vertrages. Dient der Zuordnung eines inhaltlich geeigneten Hochschullehres als Betreuer/-in. | ||||
|
Leistungsnachweis |
Vorlage des aktuellen Leistungsnachweisen, im Bachelor müssen mindestens 80 Credits nachgewiesen werden. Abweichende Regelungen für Diplom-Studierende auf Anfrage |
||||
| Information(-en) zum Betrieb | Imagebroschüre, Ausdruck aussagekräftiger Internet-Seiten, o.ä. Informationen über Art des Betriebes, angebotene Produkte bzw. Dienstleistungen, Anzahl der Mitarbeiter, ... Entfällt bei Betrieben aus dem aktuellen Betriebsverzeichnis der Hochschule bzw. des Studienganges. |
||||
| Information zum betrieblichen Betreuer/-in | Die Beuth Hochschule verlagert für ein Semester die Ausbildung in den Betrieb. Es muß daher sichergestellt sein, das im Betrieb aus Betreuer/-in zur Verfügung steht, der die Qualifikation eines Lehrbeauftragten besitzt (Hochschulabschluß, Ingenieur, Bachelor, Meister mit Ausbildungsberechtigung). Entfällt bei Betrieben aus dem aktuellen Betriebsverzeichnis der Hochschule bzw. des Studienganges. |
||||
Eine Vertragsunterzeichnung ohne diese Unterlagen ist nicht möglich. Bitte reichen Sie alle Unterlagen
in Ihrem eigenen Interesse nur komplett ein.
Die Abgabe ist auch in den Semesterferien möglich (Hinterlegung im Sekretariat).
Für die Veranstaltung „Medienwirtschaft in der Praxis“ herrscht Anwesenheitszwang, diese findet freitags im ersten Block statt. Studierende, die nicht im Großraum Berlin ihre Praxisphase absolvieren, holen diese Lehrveranstaltung mit einem Referat im folgenden Semester nach (einmaliger Workshop, Termin wird jeweils zu Beginn des sechsten Semesters bekanntgegeben)
Vertragsformular |
Das Vertragsformular wurde überarbeitet, Grundlage ist jetzt die „Ordnung für Praxisphasen“ sowie die RPO III. Bitte drucken sie das folgende Vertragsformular beidseitig aus (Vorder- und Rückseite, Schön- und Widerdruck bzw. Duplexdruck), bringen sie zur Vertragsunterzeichnung drei Exemplare mit, die bereits von dem Praxisbetrieb und ihnen unterzeichnet sind.
Vertrag für die Praxisphase (deutsch)
Vertrag für die Praxisphase (englisch)
Anerkennung vorheriger Tätigkeiten
|
Einem Studierenden können auf seinen Antrag Tätigkeiten als praktische Ausbildung anerkannt werden, wenn
Ein Antrag ist mit den erforderlichen Unterlagen beim Dekan / bei der Dekanin einzureichen.
Über den Antrag entscheidet der / die zuständige Fachbereichsbeauftragte (z.Zt. Prof. Dr. H. Peschke). Auch im Falle der Anerkennung muss die Lehrveranstaltung Medienwirtschaft in der Praxis mit einem Referat absolviert werden, es gilt jedoch kein Anwesenheitszwang.
Der Praxisbericht muss vom Betrieb unterzeichnet sein, das Zeugnis muss im Original eingereicht werden oder zumindest als Original gemeinsam mit einer Kopie vorgezeigt werden. Ausbildungszeiten werden nicht anerkannt.
Sollte es Probleme bei der Frage geben, ob die Tätigkeiten den Inhalten des Studienganges Druck- und Medientechnik entsprechen, empfiehlt sich vorab eine Rücksprache.