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Richtlinien des Fachbereichs VI (gemäß §3, Absatz 1 OPp)
für Dauer, inhaltliche Gestaltung und Durchführung der Praxisphase
im Studiengang Druck- und Medientechnik - Bachelor (DB)



A. Anlage 2 zur Studienordnung Bachelor Druck- und Medientechnik vom 20.04.2004

Durchführung und inhaltliche Gestaltung des Praxisprojekts
(1) Ziel des Praxisprojekts
Im Praxisprojekt sollen die bisher erworbenen Kenntnisse in der Praxis angewendet und vertieft werden. Es sollen Probleme und Aufgabenstellungen spezieller Arbeitsplätze kennen gelernt werden. Dazu müssen die ersten drei Fachsemester erfolgreich abgeschlossen sein. Über Zulassung zum Praxisprojekt sowie Ausnahmen entscheidet der/die Beauftragte für das Praxisprojekt.

(2) Durchführung und Dauer des Praxisprojekts
Die Studierenden arbeiten in Betrieben im Umfang von 19 Wochen (entsprechend 600 Stunden) Arbeitszeit. Der Beginn soll in der Regel mit dem Beginn der Vorlesungszeit des Semesters zusammenfallen. Ausnahmen kann der/die Beauftragte für das Praxisprojekt genehmigen.

(3) Qualitative Kriterien
Die Studierenden arbeiten in Betrieben der Druck- und Medienindustrie an geeigneten Arbeitsplätzen. Es soll eine fachlich qualifizierte und zumindest in Teilen eigenverantwortliche Tätigkeit ermöglicht werden. Über die Genehmigung der Praxisprojektarbeitsplätze entscheidet der/die Beauftragte für das Praxisprojekt auf der Grundlage des vorgelegten Projektplanes und einer Selbstdarstellung des Betriebes. Während des Praxisprojekts werden die Studierenden in der BHT und am Arbeitsplatz von einer fachlich zuständigen Lehrkraft betreut. Näheres wird in der Modulbeschreibung erläutert.

(4) Begleitendes Modul
Begleitend zum Praxisprojekt wird das Modul "Medienwirtschaft in der Praxis" belegt. Diese findet freitags statt. An diesem Tag soll der Betrieb den Studierenden darüber hinaus die Gelegenheit bieten, die weiteren im Semester vorgesehenen Module zu absolvieren. Der/die Beauftragte für das Praxisprojekt kann feststellen, dass aufgrund der Entfernung der Ausbildungsstätte von der BHT eine Teilnahme an diesem Modul nicht möglich ist. In diesem Fall legt der/die Beauftragte für das Praxisprojekt in Abstimmung mit der/dem Studierenden die Möglichkeiten zur äquivalenten Leistungserbringung fest.

(5) Abschluss des Praxisprojekts
Zum Abschluss des Praxisprojektes wird ein Bericht vorgelegt, der von der betreuenden Lehrkraft zu bewerten ist. Außerdem ist ein Zeugnis der Ausbildungsstätte über Art und Umfang des Beschäftigungsverhältnisses einzureichen.