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das Praktikums INformationssystem
des Fachbereichs Informatik und Medien der BHT Berlin

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Richtlinien des Fachbereichs VI für Dauer, inhaltliche Gestaltung und Durchführung der Praxisphase
gemäß §3, Absatz 1 OPp
für die (auslaufenden) Diplom-Studiengänge Medieninformatik (MD), Technische Informatik (TI) sowie Druck- und Medientechnik (DM)



Die Leistungsbeurteilungen für die Praxisphase und das Fach AEP in Diplomstudiengängen erfolgen undifferenziert.

Der Praxisbericht muss einen Mindestumfang von 9 Textseiten haben. Bilder, Quellcode-Auszüge u.ä. verlängern ihn. Der Bericht muss von der Praktikumsfirma gegengezeichnet werden.


Anerkennung von Tätigkeiten als Praxisphase

Einem Studenten / einer Studentin können auf seinen Antrag Tätigkeiten als praktische Ausbildung anerkannt werden, wenn
- die Eigenart dieser Tätigkeiten dem Ziel gemäß § 2 Abs.1 OPp entspricht,
- diese Tätigkeiten 36 Wochen in Vollzeitform oder bei Teilzeitform einen äquivalenten Zeitraum in höchstens drei zeitlich getrennten Abschnitten umfaßten (entspricht 72 Wochen halbtags),
- deren Beginn nicht mehr als fünf Jahre vor der Antragstellung liegen,
- darüber Zeugnisse der Beschäftigungsstellen vorliegen und
- er /sie einen Bericht über seine / ihre Tätigkeiten einreicht, der dem Praxisbericht gemäß §7 Abs.2 OPp entspricht

Ein Antrag ist mit den erforderlichen Unterlagen beim Dekan / bei der Dekanin einzureichen.
Über den Antrag entscheiden die zuständigen Fachbereichsbeauftragten. Eine Anerkennung der praktischen Ausbildung schließt die Befreiung von der Übung AEP ein, nicht aber die Befreiung von den weiteren Lehrveranstaltungen im praktischen Studiensemester.

Hinweis: Jeder Antrag wird nur einmal geprüft. Deshalb gibts hier ein Merkblatt mit Hinweisen für AntragstellerInnen.