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Richtlinien des Fachbereichs VI (gemäß §3, Absatz 1 OPp) für Dauer, inhaltliche Gestaltung und Durchführung der Praxisphase im Studiengang Medieninformatik-Bachelor (MB)
A. Auszug aus der Studienordnung Medieninformatik-Bachelor (mit ergänzenden Erläuterungen) Durchführung und inhaltliche Gestaltung des Praxisprojekts
(1) Ziel des Praxisprojekts
Der/die Studierende soll im Praxisprojekt an konkrete Aufgabenstellungen der Medieninformatik herangeführt werden. Dabei kann es sich sowohl um IT-bezogene Aufgaben handeln (wie z.B. Systemanalyse, Erstellung, Wartung und Dokumentation von Software, Projektierung und Vertrieb von Hard- und Software oder Forschung und Entwicklung) oder auch um Medien bezogene Aufgaben handeln (Entwicklung und Konzeption multimedialer Anwendungen, grafische Gestaltung und Umsetzung von interaktiven Abläufen, Entwicklung multimedialer Produktionen oder Systementwicklung für multimediale Hard- und Software). Er/sie soll Gelegenheit erhalten, die Bedeutung einzelner Aufgaben im Zusammenhang mit dem gesamten Betriebsgeschehen zu sehen und zu beurteilen.
(2) Durchführung und Dauer des Praxisprojekts
Das Praxisprojekt setzt sich zusammen aus einer 12-wöchigen Arbeit in einem Betrieb (Praxisphase), einer Vorlesung, die Kommunikations- und Präsentationstechnik vermittelt, sowie einer Präsentation, in der die Ergebnisse der Arbeit im Betrieb präsentiert, diskutiert und wissenschaftlich aufbereitet werden. Das Modul hat den Umfang von 15 Credits. Die 12-wöchige betriebliche Arbeit sollte spätestens mit Beginn des 6. Studienplansemesters beginnen, idealerweise schon einige Wochen vorher. Die zum Praxisprojekt gehörende Präsentation (Übung) ist nach Beendigung der Praxisphase beim/bei der betreuenden Hochschullehrer/-in der BHT durchzuführen. Wichtig: Zur Bewertung der Praxisphase muss das Modul "Praxisphase" belegt werden.
(3) Qualitative Kriterien und inhaltliche Gestaltung
Die betriebliche Betreuungsperson sollte eine Qualifikation besitzen, welche dem angestrebten Studienziel entspricht. Außerdem wird die Praxisphase von einem/r Hochschullehrer/in der BHT wissenschaftlich begleitet. Die Tätigkeiten im Praxisprojekt sollten den Qualifikationsanforderungen des angestrebten Berufsfeldes nahe kommen.
(4) Abschluss der Praxisphase Die Tätigkeiten im Praxisprojekt sind in einem schriftlichen Bericht darzustellen. Weiterhin ist eine Präsentation, die die Projektinhalte vermittelt, beim/bei der betreuenden Hochschullehrer/in durchzuführen. Dabei sind die in der Vorlesung Kommunikations- und Präsentationstechniken erlernten Stoffinhalte anzuwenden. Der schriftliche Bericht und die Präsentation der betrieblichen Tätigkeit bilden die Grundlage für die Bewertung des Praxisprojektes. Zusätzlich stellt der praxisgebende Betrieb ein Arbeitszeugnis aus.
B. Fachbereichsrats-Beschluss vom Dezember 2005
(1) Anforderungen an den Praxisbericht
- Mindestens 8 Seiten Text (Abbildungen, Quellcode-Auszüge u.ä. verlängern ihn); - drei Teile: 1. Kurzbeschreibung der Ausbildungsstelle, 2. Aufgabenbeschreibung, 3. (am ausführlichsten) Beschreibung der Lösung der praktischen Aufgaben; - vom Praxisbetrieb gegengezeichnet.
(2) Anerkennung von beruflichen Tätigkeiten als Praxisprojekt
Einem Studenten / einer Studentin können auf seinen/ihren Antrag Tätigkeiten als Praxisphase anerkannt werden, wenn
- die Eigenart dieser Tätigkeiten dem in der Studienordnung fixierten Ziel des Praxisprojekts entspricht, - diese Tätgikeiten 20 Wochen in Vollzeitform oder bei Teilzeitform einen äquivalenten Zeitraum in höchstens zwei zeitlich getrennten Abschnitten umfassen, - deren Beginn nicht mehr als 4 Jahre vor der Antragstellung liegt, - darüber Zeugnisse der Beschäftigungsstellen vorliegen, - er/sie einen Bericht über die ausgeführten Tätigkeiten einreicht, der dem Praxisbericht gemäß §7, Abs.2 OPp entspricht und - zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Mindeststudienleistung von 80 Credits nachgewiesen wird.
Eine Anerkennung der praktischen Tätigkeiten umfaßt lediglich die Befreiung von der 12-wöchigen betrieblichen Arbeit, nicht aber die Befreiung von Lehrveranstaltungen und auch nicht von der Präsentation der Arbeitsergebnisse. Gemeinsam mit der Anerkennung der praktischen Tätigkeiten wird eine differenzierte Bewertung des eingereichten Praxisberichts vorgenommen.
Die zum Praxisprojekt gehörige Präsentation kann direkt nach erfolgter Anerkennung erfolgen.
C. Auszug aus dem Modulhandbuch
Credits: 15 Präsenzzeit: 0 SWS Lerngebiet: Fachspezifische Vertiefung Niveaustufe: 6. Studienplansemester Status: Pflichtmodul Prüfungsform: Präsentation, schriftlicher Bericht Ermittlung der Modulnote: 30 % Präsentation, 70 % schriftlicher Bericht Den Studierenden wird jeweils ein/e Hochschullehrer/in zugewiesen, die die Praxisphase wissenschaftlich begleitet, den schriftlichen Bericht und die Präsentation bewertet.
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