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des Fachbereichs Informatik und Medien der BHT Berlin

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Anerkennung von Tätigkeiten als praktische Ausbildung

Merkblatt für Bachelor-Studiengänge

Hinweise für AntragstellerInnen

Ein vollständiger Antrag umfaßt:
  • Anschreiben an den Dekan
  • Arbeitsvertrag bzw. -verträge
  • Zeugnis(se)
  • Praxisbericht
  • Studiendokumentation, aus der die Zulassung zur Praxisphase (80 Credits) ersichtlich ist.

Verdeutlichen Sie in Ihrem Antrag folgende Aspekte:
1. Eigenart der Tätigkeiten
1.1. Welche Verbindungen gibt es zwischen Ihrem Studium und Ihrer Berufspraxis?
1.2. Beruhen die ausgeführten Tätigkeiten auf Wissen, das in den ersten 4 Studiensemestern gelehrt wird?
1.3. Welche der bearbeiteten Aufgaben liegen in Ihrem angestrebten beruflichen Tätigkeitsfeld und erfordern ein ingenieurmäßiges Vorgehen?
1.4. Wurden Sie mit der Berufswirklichkeit vertraut und fachlich betreut?

2. Inhalte der praktischen Ausbildung

Überzeugen Sie die LeserInnen Ihres Praxisberichtes davon, daß die qualitativen Anforderungen an eine Praxisphase in Ihrem Studiengang erfüllt sind. Legen Sie entsprechende, möglichst aussagekräftige Arbeitsproben (z.B. CD-ROM, Quellcode-Auszüge, Schaltpläne o.ä.) und Referenzen bei.

3. Quantität der Tätigkeiten

Aus dem Arbeitsvertrag (den -verträgen) muss ersichtlich sein, daß Sie (Studiengänge außer Medieninformatik- Bachelor) mindestens 36 Wochen Vollzeittätigkeit oder einen äquivalenten Zeitraum in Teilzeittätigkeit (z.B. 72 Wochen a 20 Stunden) in höchstens 3 zeitlich getrennten Abschnitten ausgeübt haben. Für den Studiengang Medieninformatik-Bachelor sind mindestens 20 Wochen Vollzeittätigkeit oder ein äquivalenter Zeitraum in Teilzeittätigkeit (36 Wochen a 20 Stunden) in höchstens 2 zeitlich getrennten Abschnitten erforderlich.
Ihre Arbeitszeitregelung muß ersichtlich sein.

4. Beginn der Tätigkeiten

darf nicht eher als 5 Jahre (Medieninformatik-Bachelor: 4 Jahre) vor Antragstellung liegen.

5. Zeugnisse

der Beschäftigungsstellen über die betreffenden Tätigkeiten sind beizufügen.

6. Praxisbericht

6.1. muss (mindestens) den für Ihren Studiengang üblichen qualitativen und quantitativen Anforderungen entsprechen.
6.2. muss von den Beschäftigungsstellen gegengezeichnet sein.

7. Studiendokumentation

Als Nachweis, daß Sie zur Praxisphase zugelassen sind (80 Credits), ist eine Studiendokumentation in Kopie beizufügen.


Der Antrag ist mit sämtlichen Unterlagen spätestens 6 Wochen vor dem Vorlesungsende des Semesters, auf das Ihre Praxisphase (entsprechend Ihrer persönlichen Studiensituation) folgen würde, beim Dekan einzureichen.

Nur vollständig eingereichte Unterlagen eröffnen eine Chance auf Anerkennung.
Die Entscheidung über Anerkennung oder Ablehnung des Antrages wird in schriftlicher Form mitgeteilt.

Es wird dringend empfohlen, vor der Antragstellung mit einem der Beauftragten für Praxisphasen darüber zu sprechen.